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Die Dosage ist der Anfang und das Ende des klassischen Prozesses der Champagnerherstellung. Vor der zweiten Gärung wird dem Grundwein in der Flasche eine Fülldosage (auch Liqueur de tirage genannt) zugesetzt, die aus Zucker und Hefe besteht. So entsteht während der zweiten Gärung die Kohlensäure, aka die Perlage. Nach der letzten Phase der Schaumweinherstellung, d. h. der obligatorischen Lagerung, dem Verschnitt und der Trennung des Schaumweins von den Hefen (auch Degorgement genannt), wird der Flüssigkeitsverlust durch die Versanddosage (a.k.a. Liqueur d’expédition) ausgeglichen.

Wenn der Begriff „Dosage“ für Schaumwein verwendet wird, bezieht er sich fast immer auf diese zweite Dosage. Da die zweite Gärung von Schaumwein bereits so trocken ist wie die Wüste Gobi, liegt der Restzuckergehalt in diesem Stadium in der Regel deutlich unter 1 g/l und die Süsse des Schaumweins wird nur noch durch den Zusatz von Fülldosage bestimmt. Er besteht daher in der Regel aus Zucker und einer Wasserlösung, obwohl auch süsse Reserveweine oder süsse Restweine wie Eiswein oder Trockenbeerenauslesen verwendet werden können. Auch Weindestillate sind erlaubt, beim Champagner darf dadurch der Alkoholgehalt aber nur um maximal einen halben Prozentpunkt angehoben werden.

Der Begriff dosage zéro, pas dosé oder brut nature bezieht sich auf die zweite Dosage. Wie die wörtliche Übersetzung („null Dosage“) nahelegt, wird hier auf jede nachträgliche Aufzuckerung des Schaumweins verzichtet. Und ist um so häufiger anzutreffen, je hochwertiger die Grundweine ausgebaut sind, bzw. je länger sie auf der Hefe gelagert wurden. Da beim Dégorgement aber auch hier Flüssigkeit verloren geht, wird mit trockenem Grundwein aufgefüllt.

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